Ukraine-Hilfe

Ich habe ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufgenommen - was sollte ich tun? Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt zum Integrationsteam des Gemeindeverwaltungverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen (HIER) bzgl. der Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden.   Schritt 2: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im jeweiligen Rathaus.   Schritt 3: Die Registrierung und Beantragung von Sozialleistungen erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde im Landratsamt Bodenseekreis. Diese bittet um eine rasche, persönliche Vorsprache im Info-Punkt (siehe unten) am gleichen Tag der Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Hierfür ist kein Termin erforderlich. Dazu bringen Sie die Meldung der Einwohnerbehörde und ein biometrisches Lichtbild mit. Hier werden Sie registriert, können einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen und erhalten eine Fiktionsbescheinigung und können einen Antrag auf Leistungen sofort in einem Termin erledigen. Für Fragen und Beratungen zu Sozialleistungen unabhängig von der Registirierung ist der Besuch des Info-Punktes nur noch mit Termin möglich. Die Terminreservierung erfolgt online unter www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht-termine. Um die Beratungen gezielter bearbeiten zu können und längere Wartezeiten zu vermeiden, kann das gewünschte Gesprächsthema bereits bei der Terminanmeldung angegeben werden.   Info-Punkt im Landratsamt Bodenseekreis: Hauptgebäude des Landratsamts Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr   Schritt 4:Mit Ihrem ukrainischen Reisepass sollten Sie sich, bei einer Bank Ihrer Wahl, ein Konto anlegen lassen. Von diesem Konto können Sie dann einen Dauerauftrag für z.B. die Mietzahlung an Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter einrichten.Hinweis: Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen auftreten sollten, dann steht Ihnen das Integrationsteam des GVV gerne zur Verfügung: - Für Kressbronn a. B. → Frau Roja Sariisik - Für Langenargen → Herr Majed Grünn - Für Eriskirch → Frau Roja Sariisik und Herr Majed Grünn   Antworten auf weitere Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt von Personen aus der Ukraine, wie etwa zu den Themen Arbeit, Medizinsche Versorgung, Studium, Kinder, etc. finden Sie HIER. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Landratsamt Bodenseekreis.   Sachmittel: Sollten Sie bereits Personen aufgenommen haben und benötigen darüber hinaus z. B. Kleidung, etc., dann können Sie sich gerne ebenfalls beim Integrationsteam melden. Das Team stellt dann den Kontakt zu möglichen Spendern her.   Bankkonto: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat mitgeteilt, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge mit ukrainischem Reisepass oder Personalausweis in Deutschland unbürokratisch ein Basiskonto bei der Bank erföffnen können, damit auf dieses z. B. soziale Leistungen überwiesen werden können.   Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache: Damit sich neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer sowie ihre Unterstützenden in Baden-Württemberg ohne Hürden über das Thema Impfen informieren können, ist die Impfkampagnenseite https://www.dranbleiben-bw.de/ nun auch auf Ukrainisch abrufbar. Darüber hinaus stellt die TaskForce Impfen des Sozialministeriums Baden-Württemberg weitere Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache mit folgendem Link zur Verfügung: https://filebox.s-f.family/fl/48CF83h9ZE  

Leistungswechsel ukrainischer Geflüchteten vom AsylbLG in das SGB II Die Bundesregeriung ermöglicht registrierten Flüchtlingen aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherungssysteme. Somit können geflüchtete Ukrainnerinnen und Ukrainer ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB II) erhalten. Hierfür zuständig ist das Jobcenter des Bodenseekreises. Für einen reibungsarmen und möglichst unbürokratischen Übergang vom AsylbLG zum SGB II stellt das Landratsamt Bodenseekreis eine Schweigepflichtsentbinung bereit, welche unterschrieben an das Jobcenter übersandt werden sollte. Eine separate Antragstellung für Leistungen nach dem SGB II bleibt durch die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung den bereits regisitrierten ukrainischen Geflüchteten erspart. Diese Schweigepflichtsentbindung finden Sie HIER. Weitergehende Informationen zur Grundsicherung in ukrainischer und deutscher Sprache finden Sie nachfolgend aufgelistet: Grundsicherung einfach erklärt (ukrainisch) Grundsicherung einfach erklärt (deutsch) Kurzinformation Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ukrainisch) Kurzinformation Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (deutsch)   Antrag auf Kindergeld (Familienkasse):   Antrag auf Kindergeld (ukrainisch) Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld (ukrainisch)  

Themenbereich Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Sonderhotline mit ukrainisch und russisch sprechenden Mitarbeitern für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.   Ziel der Hotline: Menschen aus der Ukraine, die an einer Arbeitsaufnahme in Deutschland interessiert sind, mit grundlegenden Informationen versorgen.   Themen der Hotline: Bei Interesse an einer Arbeitsaufnahme erfolgt die Datenaufnahme sowie eine Überleitung in das lokale Angebot (Terminierung Erstgespräch oder Gruppeninformationsveranstaltung etc.) Darüber hinaus werden allgemeine Fragen im Kontext der Arbeitsaufnahme in Deutschland beantwortet: Besteht ein Arbeitsmarktzugang Angebot an Sprachkursen und Förderung Anerkennung von Zeugnissen und Berufsabschlüssen Fördermöglichkeiten bei Arbeitsaufnahme   Organisatorisches: Rufnummer ist die 0911/178-7915 (0800er-Nrn. können mit ukrainischen Mobiltelefonen in Deutschland nur sehr eingeschränkt erreicht werden). Die Servicezeiten der Hotline ist von Montag bis Donnerstag 08:00-16:00 Uhr und am Freitag 08:00-13:00 Uhr. Sobald keine Telefonagenten zur Verfügung stehen, erfolgt End-/ bzw. Bandansage.   Darüber hinaus können Arbeitgeber kostenfrei Stellenangebote auf folgender Plattform schalten: https://www.jobaidukraine.com/ Ziel dieser Plattform ist, gezielt ukrainische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit möglichen Arbeitgebern zusammenzubringen.  

Aktuelles

Stellenausschreibung Integrationsmanagement Stellenausschreibung  

Informationen zur Ausbildung als Fachinformatiker/in für Systemintegration (m/w/d) beim Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen Der Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen bietet die Berufsausbildung zum/zur Fachinformatiker/in für Systemintegration (m/w/d) an. Während der Berufausbildung hat der/die Auszubildende die Möglichkeit, die fachlichen Grundlagen und die notwendigen Kenntisse für die Ausübung dieses Berufes zu erlernen. Ausbildungsstandort ist das Verwaltungszentrum des Gemeindeverwaltungsverbandes in Oberdorf. Von dort aus werden alle kommunalen Einrichtungen der Mitgliedsgemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen betreut. Von den Rathäusern über die Bauhöfe, der Kinderbetreuungseinrichtungen, der Schulen, der Kläranlage und einigen weiteren Einrichtungen ist Abwechslung und ein breites Feld an Betätigungen garantiert. Detailliertere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier. Gerne können Sie auch direkt Kontakt mit Herrn Alexander Ott, Leiter des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung unter der Tel. 07543 9324-10 oder per Mail an ott_at_gvv-ekl.de aufnehmen.  

Verwaltungszentrum Oberdorf bleibt geschlossen Das Verwaltungszentrum Oberdorf des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen bleibt am Freitag, 09.06.2023 (Brückentag) geschlossen. Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Der Gemeindeverwaltungsverband bittet um Beachtung und bedankt sich für Ihr Verständnis!  

Digitaler Bauantrag Ab dem 01.01.2022 sind Anträge an den Fachbereich Bauverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen digital einzureichen. In welcher Form dies geschehen soll und was hierfür alles beachtet werden muss, finden Sie im nachfolgendem Informationsblatt: Informationen zum digitalen Bauantrag  

Öffnungszeiten des Verwaltungszentrums

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr
Di. 14:00-16:00 Uhr
Do. 14:00-18:00 Uhr