Ukraine

Ich habe ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufgenommen - was sollte ich tun?

Schritt 1:
Nehmen Sie Kontakt zum Integrationsteam des Gemeindeverwaltungverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen (HIER) bzgl. der Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden.
 
Schritt 2:
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im jeweiligen Rathaus.
 
Schritt 3:
Die Registrierung und Beantragung von Sozialleistungen erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde im Landratsamt Bodenseekreis. Diese bittet um eine rasche, persönliche Vorsprache im Info-Punkt (siehe unten) am gleichen Tag der Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Hierfür ist kein Termin erforderlich. Dazu bringen Sie die Meldung der Einwohnerbehörde und ein biometrisches Lichtbild mit. Hier werden Sie registriert, können einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen und erhalten eine Fiktionsbescheinigung und können einen Antrag auf Leistungen sofort in einem Termin erledigen. Für Fragen und Beratungen zu Sozialleistungen unabhängig von der Registirierung ist der Besuch des Info-Punktes nur noch mit Termin möglich. Die Terminreservierung erfolgt online unter www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht-termine. Um die Beratungen gezielter bearbeiten zu können und längere Wartezeiten zu vermeiden, kann das gewünschte Gesprächsthema bereits bei der Terminanmeldung angegeben werden.
 
Info-Punkt im Landratsamt Bodenseekreis:
Hauptgebäude des Landratsamts
Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
 

Schritt 4:
Mit Ihrem ukrainischen Reisepass sollten Sie sich, bei einer Bank Ihrer Wahl, ein Konto anlegen lassen. Von diesem Konto können Sie dann einen Dauerauftrag für z.B. die Mietzahlung an Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter einrichten.

Hinweis:

Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen auftreten sollten, dann steht Ihnen das Integrationsteam des GVV gerne zur Verfügung:
- Für Kressbronn a. B. → Frau Roja Sariisik
- Für Langenargen → Herr Majed Grünn
- Für Eriskirch → Frau Roja Sariisik und Herr Majed Grünn
 
Antworten auf weitere Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt von Personen aus der Ukraine, wie etwa zu den Themen Arbeit, Medizinsche Versorgung, Studium, Kinder, etc. finden Sie HIER. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Landratsamt Bodenseekreis.
 
Sachmittel:
Sollten Sie bereits Personen aufgenommen haben und benötigen darüber hinaus z. B. Kleidung, etc., dann können Sie sich gerne ebenfalls beim Integrationsteam melden. Das Team stellt dann den Kontakt zu möglichen Spendern her.
 
Bankkonto:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat mitgeteilt, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge mit ukrainischem Reisepass oder Personalausweis in Deutschland unbürokratisch ein Basiskonto bei der Bank erföffnen können, damit auf dieses z. B. soziale Leistungen überwiesen werden können.
 
Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache:

Damit sich neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer sowie ihre Unterstützenden in Baden-Württemberg ohne Hürden über das Thema Impfen informieren können, ist die Impfkampagnenseite https://www.dranbleiben-bw.de/ nun auch auf Ukrainisch abrufbar. Darüber hinaus stellt die TaskForce Impfen des Sozialministeriums Baden-Württemberg weitere Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache mit folgendem Link zur Verfügung: https://filebox.s-f.family/fl/48CF83h9ZE


 

Leistungswechsel ukrainischer Geflüchteten vom AsylbLG in das SGB II

Die Bundesregeriung ermöglicht registrierten Flüchtlingen aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherungssysteme. Somit können geflüchtete Ukrainnerinnen und Ukrainer ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB II) erhalten. Hierfür zuständig ist das Jobcenter des Bodenseekreises. Für einen reibungsarmen und möglichst unbürokratischen Übergang vom AsylbLG zum SGB II stellt das Landratsamt Bodenseekreis eine Schweigepflichtsentbinung bereit, welche unterschrieben an das Jobcenter übersandt werden sollte. Eine separate Antragstellung für Leistungen nach dem SGB II bleibt durch die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung den bereits regisitrierten ukrainischen Geflüchteten erspart.

Diese Schweigepflichtsentbindung finden Sie HIER.

Weitergehende Informationen zur Grundsicherung in ukrainischer und deutscher Sprache finden Sie nachfolgend aufgelistet:

 
Antrag auf Kindergeld (Familienkasse):
 

 

Themenbereich Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Sonderhotline mit ukrainisch und russisch sprechenden Mitarbeitern für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.
 
Ziel der Hotline:
  • Menschen aus der Ukraine, die an einer Arbeitsaufnahme in Deutschland interessiert sind, mit grundlegenden Informationen versorgen.
 
Themen der Hotline:
  • Bei Interesse an einer Arbeitsaufnahme erfolgt die Datenaufnahme sowie eine Überleitung in das lokale Angebot (Terminierung Erstgespräch oder Gruppeninformationsveranstaltung etc.)
  • Darüber hinaus werden allgemeine Fragen im Kontext der Arbeitsaufnahme in Deutschland beantwortet:
    • Besteht ein Arbeitsmarktzugang
    • Angebot an Sprachkursen und Förderung
    • Anerkennung von Zeugnissen und Berufsabschlüssen
    • Fördermöglichkeiten bei Arbeitsaufnahme
 
Organisatorisches:
  • Rufnummer ist die 0911/178-7915 (0800er-Nrn. können mit ukrainischen Mobiltelefonen in Deutschland nur sehr eingeschränkt erreicht werden).
  • Die Servicezeiten der Hotline ist von Montag bis Donnerstag 08:00-16:00 Uhr und am Freitag 08:00-13:00 Uhr. Sobald keine Telefonagenten zur Verfügung stehen, erfolgt End-/ bzw. Bandansage.
 
Darüber hinaus können Arbeitgeber kostenfrei Stellenangebote auf folgender Plattform schalten: https://www.jobaidukraine.com/
Ziel dieser Plattform ist, gezielt ukrainische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit möglichen Arbeitgebern zusammenzubringen.

 

Gemeinsame Presseerklärung der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen zur Ukrainehilfe vom 04.04.2022

Anzahl geflüchteter Personen in den Gemeinden
In den drei Gemeinden sind inzwischen zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen. Diese wurden bislang überwiegend in privaten Unterkünften untergebracht. Inzwischen sind die privaten Kapazitäten allerdings erschöpft. Deshalb wurden ukrainische Flüchtlinge nun auch in kommunale Liegenschaften einquartiert. Insgesamt befinden sich in den drei Gemeinden derzeit bereits 168 Flüchtlinge. Davon entfallen auf Eriskirch 53, auf Kressbronn a. B. 62 und auf Langenargen 53 Personen. Da mit weiteren Flüchtlingen zu rechnen ist, sind weitere Plätze erforderlich.
 
Umnutzung von Hallen in Notunterkünfte für Flüchtlinge
Die Turnhalle in Langenargen wurde bereits zur Notunterkunft umgebaut und konnte nun bezogen werden. Derzeit wird die Parkturnhalle in Kressbronn a. B. umgerüstet. Es ist davon auszugehen, dass die Halle etwa Mitte April für den Bezug fertiggestellt ist.
 
Meldung von Flüchtlingen
Flüchtlinge aus der Ukraine haben sich nach ihrer Ankunft in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. oder Langenargen umgehend anzumelden. Dies ist nicht nur wichtig für die Registrierung, sondern auch für den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem Integrationsteam des Gemeindeverwaltungsverbands auf. Weitere Hinweise zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen erhalten Sie insbesondere auch auf den Internetseiten der drei Gemeinden.  
 
Hohe Spendenbereitschaft für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort
Nach den Spendenaufrufen der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort sind bereits über 21.650 Euro an Spenden auf dem Konto des Gemeindeverwaltungsverbands eingegangen. Allen Spenderinnen und Spendern gilt hierfür ein ganz großer Dank der drei Gemeinden. Es ist großartig, wie hilfsbereit die Menschen in den Gemeinden sind.
 
Geldspenden statt Sachspenden
Bitte verzichten Sie weiterhin ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu sind Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten.
 
Spendenkonto bei der Sparkasse Bodensee:
Gemeindeverwaltungsverband
Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen
IBAN: DE51 6905 0001 0020 5065 64
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: „Spende für die Flüchtlingsunterbringung“
 
Die Spenden werden dann vom Gemeindeverwaltungsverband ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung oder Flüchtlingsbetreuung in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verwendet. Es wird nach formeller Annahme der Spenden durch die Verbandsversammlung eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Dafür sollte bei der Überweisung allerdings die volle Adresse mit in die Betreffzeile eingetragen werden. Die Spenden sind damit steuerlich absetzbar.
 
Ehrenamtliche Hilfskräfte und Dolmetscher
Für die Flüchtlingsbetreuung und zur Mithilfe bei der Organisation können die Gemeinden die Mithilfe von Ehrenamtlichen gebrauchen. Wer sich bereit erklären möchte, kann sich unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an den Krisenstab wenden. Für die Koordination der Ehrenamtlichen wurde Dr. Roland Rösch berufen. Hilfsangebote sind daher direkt an ihn zu richten. Er ist erreichbar unter roesch_at_gvv-ekl.de. Insbesondere gebraucht werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher, also Personen, welche die ukrainische oder russische Sprache fließend oder zumindest verhandlungssicher beherrschen. Der Dank der Gemeinden gilt allen, die sich bereits zur Mithilfe gemeldet haben.
 
Kontakt Krisenstab
Die drei Gemeinden haben auf ihren Internetseiten weitere Informationen zur Ukrainehilfe eingestellt. Vorschläge für private Unterkünfte oder das Angebot zur persönlichen Mithilfe sowie Ideen und Anregungen können zentral an die für diesen Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse: ukrainehilfe_at_gvv-ekl.de gerichtet werden. Ersatzweise kann der Krisenstab auch unter der Telefonnummer 07543 9324-35 (Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr) erreicht werden. Bitte achten Sie darauf, bei einem Kontakt über die E-Mailadresse für Rückfragen stets neben Ihrem Namen auch eine Telefonnummer und möglichst Ihre Anschrift anzugeben.

 

Gemeinsame Presseerklärung der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen zur Ukrainehilfe vom 15.03.2022

Umnutzung von Hallen in Notunterkünfte für Flüchtlinge
Wie bereits angekündigt, werden die Turn- und Festhalle in Langenargen sowie die Parkturnhalle in Kressbronn a. B. in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bodenseekreis zu einer Notunterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine umgenutzt. Der Sport- und Veranstaltungsbetrieb muss daher eingestellt werden. Bitte achten Sie hierzu auf Bekanntmachungen der Gemeinden und der betroffenen Vereine. Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten.  
 
Hohe Spendenbereitschaft für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort
Nach dem ersten Spendenaufruf der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort sind bereits über 6.250 Euro an Spenden auf dem Konto des Gemeindeverwaltungsverbands eingegangen. Allen Spenderinnen und Spendern gilt hierfür ein ganz großer Dank der drei Gemeinden. Es ist großartig, wie hilfsbereit die Menschen in den Gemeinden sind.
 
Geldspenden statt Sachspenden
Bitte verzichten Sie weiterhin ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu sind Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten.
 
Spendenkonto bei der Sparkasse Bodensee:
Gemeindeverwaltungsverband
Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen
IBAN: DE51 6905 0001 0020 5065 64
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: „Spende für die Flüchtlingsunterbringung“
 
Die Spenden werden dann vom Gemeindeverwaltungsverband ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung oder Flüchtlingsbetreuung in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verwendet. Es wird nach formeller Annahme der Spenden durch die Verbandsversammlung eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Dafür sollte bei der Überweisung allerdings die volle Adresse mit in die Betreffzeile eingetragen werden. Die Spenden sind damit steuerlich absetzbar.

 

Gemeinsame Presseerklärung der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen zu Flüchtlingen aus der Ukraine vom 08.03.2022

In der Ukraine tobt ein durch die Russische Föderation ausgelöster blutiger Krieg, der Fassungslosigkeit und Entsetzen auf der ganzen Welt auslöst. Auf die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung wird von der Russischen Föderation kaum bis gar keine Rücksicht genommen. Die Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verurteilen den Angriffskrieg durch die Russische Föderation und die Missachtung des Schutzes der ukrainischen Zivilbevölkerung auf das Schärfste. Inzwischen sind über eine Million Menschen auf der Flucht und es ist derzeit noch nicht absehbar, wie viele Menschen noch flüchten werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind bereits mehrere zehntausend Menschen angekommen und es werden noch mehr werden. Es kommen derzeit hauptsächlich Frauen und Kinder, da wehrtaugliche Männer die Ukraine derzeit nicht verlassen dürfen. Klar ist deshalb, dass die Gemeinden in Deutschland und dem Bodenseekreis schnelle und große Kapazitäten für die Flüchtlingsunterbringung schaffen müssen.
 
Status der Flüchtlinge aus der Ukraine
Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben durch Beschluss der Europäischen Union einen vorübergehenden Schutzstatus (§ 24 AufenthG) erhalten. Hierbei handelt es sich um einen weitergehenden Schutz als im Regelfall üblich. Flüchtlinge aus der Ukraine haben bereits mit dem Übertreten der Grenze in der Europäischen Union und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden und kann verlängert werden. Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz dürfen insbesondere arbeiten und ein Beschäftigungsverhältnis eingehen. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
 
Flüchtlingsverteilung
Soweit Flüchtlinge aus der Ukraine nicht bei Verwandten oder privat unterkommen, erfolgt die Verteilung der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge nach dem bisherigen System. Dieses sieht vor, dass die Bundesrepublik die Flüchtlinge zur Unterbringung auf die Länder verteilt, diese verteilen die Flüchtlinge auf die Landkreise und die Landkreise wiederum auf die Gemeinden. Dieses System hat sich bewährt und gewährleistet eine geordnete und koordinierte Flüchtlingsunterbringung.
 
Bildung eines gemeinsamen Krisenstabes
Zur Koordination der Flüchtlingsunterbringung für die drei Gemeinden wurde ein gemeinsamer Krisenstab gebildet. Die Stabsleitung obliegt Bürgermeister Arman Aigner (Eriskirch) als derzeitigem Vorsitzenden des Gemeindeverwaltungsverbands. Pressesprecher des Krisenstabes ist Bürgermeister Daniel Enzensperger (Kressbronn a. B.), um Personal und Inneres kümmert sich Bürgermeister Ole Münder (Langenargen). Schriftführer ist Alexander Ott (Gemeindeverwaltungsverband). Für finanzielle Angelegenheiten ist Matthias Käppeler (Kressbronn a. B.) zuständig, um technische Angelegenheiten kümmert sich Frank Jehle (Eriskirch). Für die Angelegenheiten der Ordnungsverwaltung ist Marcel Vieweger (Langenargen) verantwortlich, um die Betreuung der Flüchtlinge kümmert sich Mirko Meinel (Gemeindeverwaltungsverband). 
 
Private Unterbringung von Flüchtlingen und private Initiativen
Sofern Flüchtlinge aus der Ukraine in privaten Unterkünften unterkommen, denken Sie bitte daran, diese bei der jeweiligen Gemeinde auf dem Rathaus so bald wie möglich anzumelden. Bitte bieten Sie generell nur private Unterkünfte an, wenn Sie diese auch langfristig zur Verfügung stellen können. Kurzfristige Unterkünfte wie Ferienwohnungen, die in wenigen Wochen wieder anderweitig genutzt werden sollen, führen sonst mittelfristig zu organisatorischen Problemen. Verzichten Sie auch unbedingt darauf, auf eigene Initiative Flüchtlinge in die Gemeinden zu bringen, wenn eine dauerhafte Unterbringung bei Ihnen nicht möglich ist. Private Initiativen sind zwingend vorher mit dem Krisenstab unter Verwendung der unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten abzusprechen. Die Gemeinden bedanken sich bei allen, die private Unterkünfte zur Verfügung stellen.
 
Öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen in Turn- und Festhallen
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass viele Flüchtlinge nicht privat unterkommen können und deshalb Notunterkünfte errichtet werden müssen. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bodenseekreis werden deshalb die Turn- und Festhalle (Langenargen) sowie die Parkturnhalle (Kressbronn a. B.) zur Flüchtlingsunterkunft umgenutzt. Die bisherigen Nutzungen werden in andere kommunale Hallen und Räume verlegt. Die betroffenen Vereine werden hierfür um Verständnis gebeten. Die Irishalle (Eriskirch) steht als Reserve zur Verfügung und wird vorerst nicht umgenutzt. 
 
Geldspenden statt Sachspenden
Bitte verzichten Sie ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu wären Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten.
Spendenkonto bei der Sparkasse Bodensee:
Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen
IBAN: DE51 6905 0001 0020 5065 64
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: „Spende für die Flüchtlingsunterbringung“
Die Spenden werden dann vom Gemeindeverwaltungsverband ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung oder Flüchtlingsbetreuung in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verwendet. Es wird nach formeller Annahme der Spenden durch die Verbandsversammlung eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
 
Ehrenamtliche Hilfskräfte und Dolmetscher
Für die Flüchtlingsbetreuung und zur Mithilfe bei der Organisation können die Gemeinden die Mithilfe von Ehrenamtlichen gebrauchen. Wer sich bereit erklären möchte, kann sich unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an den Krisenstab wenden. Nutzen Sie hierzu bitte die unter „Kontakt Krisenstab“ angegebene E-Mail-Adresse. Insbesondere gebraucht werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher, also Personen, welche die ukrainische oder russische Sprache fließend oder zumindest verhandlungssicher beherrschen. Der Dank der Gemeinden gilt allen, die sich bereits zur Mithilfe gemeldet haben.
 
Kontakt Krisenstab
Vorschläge für private Unterkünfte oder das Angebot zur persönlichen Mithilfe sowie Ideen und Anregungen können zentral an die für diesen Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse: ukrainehilfe_at_gvv-ekl.de gerichtet werden. Ersatzweise kann der Krisenstab auch unter der Telefonnummer 07543 9324-35 (Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr) erreicht werden. Bitte achten Sie darauf, bei einem Kontakt über die E-Mailadresse für Rückfragen stets neben Ihrem Namen auch eine Telefonnummer und möglichst Ihre Anschrift anzugeben.

 

Ukraine-Flucht

Das Landratsamt Bodenseekreis bietet unter www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/asyl-migration/ukraine-flucht eine Informationsseite zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine im Bodenseekreis an. Diese enthält häufig gestellte Fragen zur Bereitstellung von Wohnraum und Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sowie Sach- und Geldspenden. Zudem ist ab Freitag, 4. März 2022 ab 9:00 Uhr ein eigenes Info-Telefon eingerichtet, das montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr erreichbar ist. Weitere Fragen können auch per Mail an ukraine-ami_at_bodenseekreis.de gestellt werden.
 
In einer Online-Konferenz zwischen dem Landratsamt und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden wurde am Donnerstag über ein breites Hilfs-Angebot gesprochen. Oberste Priorität hat aktuell die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Menschen mit freiem Wohnraum im Bodenseekreis können sich hierfür an die eigene Gemeinde wenden, aber auch die Formulare nutzen, die auf der Informationsseite bereitgestellt werden. Größere Objekte oder Häuser sollen über das Formular direkt an das Amt für Migration und Integration gemeldet werden. Dabei sind vor allem längerfristige Angebote, in denen eine Unterbringung über mehrere Monate hinweg möglich ist, ein zentraler Baustein.
 
Gebraucht werden aber auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Arztbesuche sowie Schulanmeldungen und zur Übersetzung von Dokumenten in kyrillischen Schriftzeichen. In einer Pressemitteilung der Landesverbände, des Justizministeriums und der Liga der freien Wohlfahrtspflege e. V. wird daruaf hingewiesen, dass derzeit Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen am besten helfen. Bei Spenden ist eine finanzielle Unterstützung gefragt. Im Bodenseekreis wird derzeit auch ein eigenes Konto eingerichtet. Von Sachspenden ohne vorherigen Aufruf durch die Gemeinden oder durch das Landratsamt wird abgeraten. Weitere Spendenmöglichkeiten, z. B. an das „Hilfswerk Osteuropa“ in Friedrichshafen oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe - Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland – sind ebenfalls auf der Informationsseite zu finden.
 
Landrat Lothar Wölfle betont die Hilfsbereitschaft der Menschen: „Die Zahl der bereits eingegangenen Hilfs-Angebote von Menschen aus dem Bodenseekreis hat uns sehr berührt. Es zeigt, dass Werte wie Solidarität und ein gemeinsames Miteinander in der Gesellschaft stark verankert sind. In der aktuellen Situation bedarf es einer Hilfsbereitschaft über einen längeren Zeitraum hinweg, um flüchtenden Menschen aus der Ukraine hier eine sichere Bleibe zu ermöglichen.“
 
Auf Bundesebene werden derzeit die rechtlichen Fragen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine geklärt. Nach der Ankunft im Bodenseekreis sollten sich Ukrainerinnen und Ukrainer direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde beim Landratsamt, der Stadt Friedrichshafen oder der Stadt Überlingen melden. Weitere Informationen unter der Homepage des Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg.
 
Hilfsorganisationen für die Ukraine
 
Aktuelle Hilfsorganisationen für die Ukraine finden Sie hier.